In einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person als Bevollmächtigte. Diese Person ist in dem Fall, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind, verpflichtet, in Ihrem Sinne zu handeln. Sie können selbst festlegen, wie weit die Befugnisse eines oder auch mehrerer Bevollmächtigten reichen sollen.
Eine Vorsorgevollmacht ist sehr umfangreich und kompliziert. Formulierungen über Rechte und Pflichten müssen gut gewählt werden. Es kann sinnvoll sein, die Vollmacht über den Tod hinaus gelten zu lassen. Dann sind die Bevollmächtigten in der Lage, Dinge auch nach dem Tod problemlos zu regeln.
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