Erbrecht in Deutschland.

Für den Fall, dass kein Testament vorliegt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt, wer erbberechtigt ist:

Erben erster Ordnung
Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Möchten Sie Ihr Erbe anders aufteilen, als es die gesetzliche Erbfolge vorsieht, dann sollten Sie ein Testament aufsetzen. Aber: Den Erben erster Ordnung steht grundsätzlich ein gesetzlicher Pflichtanteil zu.

Das Testament.

 

Ihr Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Zur vollständigen Rechtssicherheit lassen Sie Ihr Testament vom Notar beurkunden oder direkt von diesem aufsetzen.

Manchmal ist es sinnvoll, sich über die gesetzlichen Steuerfreibeträge schlau zu machen. Eine Schenkung zu Lebzeiten kann unter Umständen Erbschaftssteuern ersparen.

Weitere Infos

www.bmjv.de

Das sollten Sie bitte beachten

 

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.